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"Ungeklärte Sicherheitsfragen": Kommunen fordern sofortige Aussetzung der Entscheidung des "Segmented Approach"

Die Städte und Gemeinden Hainburg, Heusenstamm, Obertshausen, Rodgau und Seligenstadt fordern die Fluglärmkommission mit Dringlichkeitsantrag auf, die Entscheidung zum umstrittenen Anflugverfahren „Segmented Approach“ in ihrer Sitzung am Mittwoch von der Agenda zu nehmen, da wesentliche Fragen ungeklärt sind und eine neue Informationslage eine sachgerechte Beratung derzeit nicht zulässt.
 
Zentrale Kritik: Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung liefert keine nachvollziehbare Erklärung zu angeblichen Sicherheitsrisiken
 
Hintergrund ist die aktuell bekannt gewordene Erwiderung des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung (BAF) auf eine Klage der Stadt Heusenstamm. Dabei wird zunehmend deutlich, dass das Amt zentrale Bestandteile der Genehmigungsakte zurückhält und seine Ablehnung der Akteneinsicht weiterhin nur auf vage und nicht belegte Hinweise auf Sicherheitsrisiken stützt.
 
Besonders gravierend ist der Umstand, dass das BAF den vom „Segmented Approach“ betroffenen Städten und Gemeinden die Akte mit der Begründung vorenthält, dass ein Bekanntwerden des Inhalts der Akte in der Öffentlichkeit die Gefahr terroristischer oder sabotagerelevanter Angriffe erhöhen würde. „Es wird aber keinerlei plausible Erklärung geliefert, wie die zurückgehaltenen Informationen überhaupt zur Durchführung solcher Taten genutzt werden könnten“, sagt Heusenstamms Bürgermeister Steffen Ball, der die fünf Städte und Gemeinden in der Fluglärmkommission vertritt.
 
Neue Erkenntnisse befeuern zudem sicherheits- und flugbetriebliche Bedenken
 
Erstmals wurde nun zudem bekannt, dass die geschwärzten Dokumente folgende Aspekte enthalten:
 
- eine Gefährdungsanalyse,
- Sicherheitsdokumentationen der Deutschen Flugsicherung (DFS) zu bestimmten Betriebsmodi
am Flughafen Frankfurt,
- Details zu internen Betriebsabläufen der DFS,
- sowie eine „Ereignismeldung“, die laut fachlicher Einschätzung der anwaltlichen Vertretung der
Städte und Gemeinden auf ein meldepflichtiges sicherheitsrelevantes Ereignis – etwa eine
gefährliche Annäherung zweier Flugzeuge – im Zusammenhang mit dem „Segmented
Approach“ hinweisen könnte.
 
„Gerade eine solche Ereignismeldung wäre für die fachliche Bewertung des Verfahrens von elementarer Bedeutung. Dass diese Information vor der Öffentlichkeit und den kommunalen Betroffenen zurückgehalten wird, verstärkt die Zweifel erheblich, dass es sich bei dem ,Segmented Approach‘ um ein sicheres Flugverfahren handelt“, sagt Bürgermeister Ball.
 
Der „Segmented Approach“ ist ein abknickender Anflugweg, der Fluglärm über bestimmten Bereichen reduzieren soll. Gleichzeitig erhöht er den fliegerischen Anspruch, da das Verfahren:
 
-  höheren Piloten-Workload erzeugt,
-  geringere Stabilität im Endanflug mit sich bringt,
- besondere Navigationsbedingungen (RNAV/RNP) voraussetzt,
- und als potentiell fehleranfälliger gilt, wenn nicht alle Rahmenbedingungen absolut robust sind.
- Nur unter Erteilung einer Ausnahmegenehmigung als mit europäischen Sicherheitsstandards
vereinbares Verfahren angesehen werden könnte. 
 
Dass genau hinsichtlich dieser Aspekte wesentliche sicherheitsrelevante Informationen offenbar existieren, aber nicht transparent gemacht werden, lässt aus Sicht der Kommunen keine verantwortbare Grundlage für die Einführung oder die weitere Diskussion des Verfahrens zu.
 
Städte fordern: Verfahren aussetzen – Punkt von der Tagesordnung entfernen
 
Auf Grundlage der neuen Erkenntnisse erklären die Städte und Gemeinden:
 
„Eine sachgerechte Befassung der Fluglärmkommission mit dem ,Segmented Approach‘ ist derzeit nicht
möglich. Solange entscheidende sicherheitsrelevante Unterlagen zurückgehalten werden und zentrale
Fragen unbeantwortet bleiben, ist jede Beratung verfrüht und unseriös.“
 
Die fünf Kommunen fordern daher:
 
1. Die Streichung des Tagesordnungspunkts „Segmented Approach“ aus der Sitzung der Fluglärmkommission am Mittwoch, 19. November 2025
2. Eine vollständige Offenlegung aller elementaren und sicherheitsrelevanten Informationen, insbesondere der Ereignismeldung und der Gefährdungsanalyse.
3. Die Aussetzung aller weiteren Schritte zu diesem Verfahren, bis transparente, nachvollziehbare und belastbare Fakten vorliegen.
 
Gemeinsames Ziel: Lärmschutz ja – Sicherheitsrisiken nein
 
Die Städte betonen, dass sie weiterhin für Verbesserungen im Lärmschutz eintreten. Doch dies könne niemals zulasten der Flugsicherheit geschehen.
 
Die Kommunen halten fest: „Wir brauchen Lärmschutz, der sicher ist – nicht Lärmminderung um jeden Preis.“
 

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