Das Steueramt der Stadt Obertshausen möchte Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie die Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften an die Abgabe der Zählerstände der Hauptwasserzähler erinnern. Die Zählerstände müssen dem Steueramt spätestens bis Montag, 15. Dezember 2025, vorliegen.
Dazu ist die Selbstablesekarte, die im November verschickt wurde, ausgefüllt an das Steueramt der Stadt Obertshausen zurückzuschicken. Die Rücksendung der Karten an die Stadtverwaltung erfolgt portofrei.
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Wasserzählerstände elektronisch dem Steueramt der Stadt zu übermitteln. Der Link oder QR-Code auf dem Anschreiben kann genutzt werden und ist ebenfalls bis Montag, 15. Dezember, freigeschaltet. Außerdem gibt es die Möglichkeit, den Zählerstand per Fax: 06104 70392301 zu übermitteln.
Sollte bis zum Stichtag kein abgelesener Zählerstand vorliegen, so muss dieser vom Steueramt der Stadt Obertshausen geschätzt werden.