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In sensiblen Bereichen Feuerwerksverbot

Damit der Jahreswechsel für alle sicher bleibt, erinnert das Ordnungsamt der Stadt Obertshausen an die geltenden Regeln zum Abbrennen von Feuerwerk. In der Nähe von Fachwerkhäusern, Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen ist das Zünden von Feuerwerk gesetzlich verboten. Diese Regelung ergibt sich aus § 23 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
Wichtig ist: Das Verbot gilt auch an Silvester. In den genannten Bereichen darf zu keiner Zeit Feuerwerk gezündet werden. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Das Ordnungsamt der Stadt Obertshausen bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme, damit alle den Jahreswechsel sicher und entspannt feiern können.
 

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