Mit den ersten warmen Tagen beginnt in vielen Regionen Deutschlands die sensible Brut- und Setzzeit. Zwischen März und Juli werden Wälder, Wiesen und Felder zu geschützten Kinderstuben für Rehe, Hasen, Bodenbrüter und zahlreiche andere Arten. Dabei sollen sie nicht gestört werden. Die Tiere und ihr Nachwuchs brauchen Ruhe. Spaziergängerinnen und Spaziergänger sowie freilaufende Hunde abseits der Wald-, Feld- und Wiesenwege stören. Und so gibt es in diesen Zeiten verschiedene gesetzliche Regelungen, die die Aufzucht der Jungtiere besonders schützen soll – so zum Beispiel die Anleinpflicht.
In der Brut- und Setzzeit, vom 1. März bis 15. Juli, besteht auch in der unbebauten Feld- und Waldgemarkung der Stadt Obertshausen die Pflicht, Hunde an der Leine zu führen. So sieht es unter anderem auch die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Obertshausen vor. Eine generelle Leinenpflicht – auch außerhalb dieser Zeiten – gilt im gesamten bebauten Stadtgebiet.
Dies ist bei der Anleinpflicht in Obertshausen zu beachten: Der Abstand zwischen Hundeführerin oder Hundeführer und angeleintem Hund darf zwei Meter dabei nicht übersteigen. Sofern die Leine mit einer selbsttätigen Aufrollvorrichtung versehen ist, sind als Höchstlänge zehn Meter zugelassen.
Laut Gefahrenabwehrverordnung ist zudem geregelt, dass Hunde generell von Kinderspiel- und Bolzplätzen sowie ähnlichen Spielanlagen (zum Beispiel Basketball- und Fußballanlagen) fernzuhalten sind.
Immer wieder weisen auch Landwirtschafts- und Naturschutzverbände wie der NABU darauf hin, dass die Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit unabdingbar sei. Sie appellieren an die Verantwortung von Hundehalterinnen und Hundehaltern. Wer seinen Vierbeiner während der Brut- und Setzzeit anleint, leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz heimischer Wildtiere. Selbst gut erzogene Hunde folgen im Ernstfall oft ihrem Jagdinstinkt.
Das Bundesnaturschutzgesetz geht mit seinen Vorschriften noch ein ganzes Stück weiter: Dort ist die besondere Schutzzeit für den Zeitraum vom 1. März bis 30. September definiert. Während dieser Zeit dürfen bundesweit keine großen Rückschnitte oder Rodungsarbeiten an Hecken, „lebenden Zäunen“, Gebüschen und anderen Gehölzen vorgenommen werden. „Ebenso ist ein ,auf Stock setzen‘ nicht erlaubt und auch das Entfernen von Pflanzen ist untersagt“, erklärt die städtische Fachbereichsleiterin Corinna Pestka (Freiraum und Tiefbau). Auch Bäume dürfen in dieser Zeit nicht gefällt werden. Wenn es doch mal aus besonderen Gründen sein muss, dann müssen Bürgerinnen und Bürger vorab Kontakt mit dem städtischen Fachdienst Landschaft und Spielraum beziehungsweise mit der Unteren Naturschutzbehörde (Kreis Offenbach) Kontakt aufnehmen.
Gartenfreunde müssen nicht bangen: Leichte Pflege- und Formschnitte sind hingegen erlaubt. „Trotzdem sollte man genau hinschauen“, empfiehlt Corinna Pestka. „Wenn sich bereits ein Vogel oder Insekt ins Grün eingenistet hat, dann sollte man mit dem Schnitt noch einige Wochen warten.“ Vögel suchen im Frühjahr einen geeigneten Platz zum Brüten. Dabei werden sie vor allem in Hecken und Gebüschen für ihr Domizil fündig. „Aus diesem Grund sollte vor dem Schneiden nach Nestern gesucht werden“ – so die dringende Bitte von Corinna Pestka.
„Bei all diesen Vorschriften und Gesetzen geht ja auch um Rücksichtnahme“, sagt Bürgermeister Manuel Friedrich. „Menschen und Tiere teilen sich einen Lebensraum. Aus Rücksicht auf die brütenden Tiere sollten also Menschen und ihre Hunde Rücksicht nehmen.“ Und Erster Stadtrat Michael Möser ergänzt: „Wenn Herrchen oder Frauchen den Vierbeiner an der Leine lassen und alle Waldbesuchende auf den Wegen bleiben, dann kommt dies auch den anderen Tieren sehr entgegen.“