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"Wir sehen bereits erste Erfolge"

Auch in der Rhönstraße ist der Parkraum nun neu angeordnet. 
Foto: Stadt Obertshausen
Auch in der Rhönstraße ist der Parkraum nun neu angeordnet.
Foto: Stadt Obertshausen

Das Parkraumkonzept für den Stadtteil Hausen befindet sich in der Umsetzung. Pünktlich zu Beginn des zweiten Quartals wurden die Maßnahmen im ersten Quartier der Prioritätenliste (Quartier 3) umgesetzt. Die Maßnahmen sind auf das geordnete und richtige Parken entsprechend der Straßenverkehrsordnung ausgerichtet. Sukzessive weitet sich die Umsetzung im Stadtteil Hausen aus - abhängig von den personellen Ressourcen. Damit wird das Gehwegparken, welches nach gesetzlicher Grundlage nur in gekennzeichneten Bereichen erlaubt ist, unterbunden.
 
Im ersten Schritt standen und stehen die Frankfurter Straße, Tulpenstraße, Rosenstraße, Tempelhofer Straße zwischen Tulpen- und Rosenstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Adenauerstraße zwischen Tempelhofer Straße und Dreieichstraße, Schillerstraße, Rhönstraße, Kettelerstraße, Pfarrer-Schwahn-Straße, Kantstraße, Dreieichstraße, Liebknechtstraße, Gumbertseestraße und Golfstraße unter besonderer Beobachtung. Dort soll ab sofort nicht mehr auf dem Gehweg geparkt werden.
 
„In einigen Straßen haben wir zur Verdeutlichung Halteverbotszonen eingerichtet, die kenntlich machen, an welcher Straßenseite man parken kann – nur eben nicht auf dem Gehweg. In anderen Straßen setzen wir auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, auf versetztes Parken zu achten, wenn sonst die Durchfahrtsbreite ein Durchkommen des Verkehrs nicht zulässt. Für die Durchfahrtsbreite müssen auch Fahrzeuge der Feuerwehr, des Rettungsdienstes sowie der Müllabfuhr berücksichtigt werden“, erklärt Bürgermeister Manuel Friedrich.
 
Und so war das Team der Stadtpolizei und der Parkraumüberwachung in der ersten Woche der Umsetzung des Parkraumkonzepts vermehrt in den Straßen des beginnenden Quartiers unterwegs. Es wurde beobachtet, informiert und bei Verletzung des Halteverbots auch Strafzettel geschrieben. Gerade in der Anfangszeit der Konzeptumsetzung versucht die Stadt die Verkehrsteilnehmenden für das Thema „Richtiges Parken“ zu sensibilisieren. Wer dennoch verkehrswidrig auf dem Gehweg geparkt hat, bekommt derzeit noch einen Infozettel statt eines Knöllchens hinter den Scheibenwischer des Autos gesteckt. Damit weist die Ordnungsbehörde der Stadt Obertshausen auf die Ordnungswidrigkeit, die in Kürze auch mit einem Verwarnungsgeld geahndet wird, hin.
 
„Um die Sicherheit und den ungehinderten Verkehrsfluss für die zu Fuß gehende Person, insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen, Eltern mit Kinderwagen und Schulkinder, zu gewährleisten, ist es notwendig, dass die Gehwege frei von Fahrzeugen sind. Daher werden Sie gebeten, Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß zu parken“ – steht auf dem gelben Informationsschreiben, dass viele Fahrzeughalter in den vergangenen Tagen vorgefunden haben.
 
„Wo wir beobachtet haben, dass es nicht möglich war, dass sich die Verkehrsteilnehmenden selbstständig beim Parken organisieren, regulieren wir nach. Dort haben wir nun weitere mobile Halteverbotszeichen angeordnet“, berichtet Bürgermeister Manuel Friedrich. „Es geht um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und auch die Durchfahrt muss gewährleistet bleiben.“
 
Die Situation vor Ort wird von der städtischen Verkehrsüberwachung weiter genau beobachtet und bei Bedarf nachreguliert. „Wir sehen bereits erste Erfolge, so haben sich Autofahrende in der Frankfurter Straße, der Schillerstraße sowie der Liebknechtstraße bereits gut an die neue Situation angepasst.“
 
Das Team der Straßenverkehrsbehörde steht im engen Austausch mit den Anwohnenden des ersten umgesetzten Quartiers. „Wir nehmen die Anregungen aus der Bürgerschaft ernst und versuchen, die Situation entsprechend zu klären“, betont der Rathaus-Chef. Und der Erste Stadtrat Michael Möser ergänzt: „Mein Appell richtet sich auch weiterhin an alle Anwohnenden, bitte die Stellplätze auf den privaten Grundstücken wie in Garagen oder Hofeinfahrt zu nutzen, um die angespannte Parksituation zu entschärfen.“
 
Ab Kalenderwoche 17 müssen sich Verkehrsteilnehmende jedoch darauf einstellen, dass das Gehwegparken im ersten umgesetzten Quartier auch mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 55 Euro geahndet wird.

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