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Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Beschlussorgan der Stadt. Sie fasst Beschlüsse zu allen wichtigen Angelegenheiten, soweit sich aus der HGO oder anderen Gesetzen nichts anderes ergibt. Sie kann die Beschlussfassung über bestimmte Angelegenheiten oder bestimmte Arten von Angelegenheiten auf den Magistrat oder einen Ausschuss übertragen. Insbesondere zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse hat die Stadtverordnetenversammlung in Obertshausen verschiedene Ausschüsse gebildet. Es gibt allerdings Angelegenheiten, über die die Stadtverordnetenversammlung zwingend selbst entscheiden muss, vgl. § 51 HGO. Sie kann also Entscheidungen über diese Angelegenheiten nicht auf ein anderes Gremium übertragen.
Im Übrigen überwacht die Stadtverordnetenversammlung die gesamte Verwaltung der Stadt und die Geschäftsführung des Magistrats, insbesondere die Verwendung der Einnahmen. Die Überwachung erfolgt zum Beispiel durch Ausübung des Fragerechts zu den Tagesordnungspunkten in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung oder durch schriftliche Anfragen von Stadtverordneten an den Magistrat.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Gremiendienst
Schubertstraße 11
63179 Obertshausen
Herr Ceh
Tel.: 06104 703 1114