Stadt Obertshausen

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Informationen zur Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten

Auf kommunaler Ebene will die Gleichstellungsstelle der Stadt Obertshausen darüber wachen, dass der Verfassungsauftrag des Artikel 3 Grundgesetz (GG) umgesetzt und entsprechend des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) gehandelt wird.

Aufgabenschwerpunkte

  • Entgegennahme von Beschwerden und Anregungen aus der Bevölkerung.
  • Information und Beratung bei Benachteilungen, Diskriminierungen, beruflichen und familiären Schwierigkeiten.
  • Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen, Frauengruppen, -organisationen und -initiativen.
  • Entwicklung von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern.
  • Öffentlichkeitsarbeit durch eigene Vorträge, Publikationen, Veranstaltungen, Ausstellungen u. a.
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Weitere Informationen

Ansprechpartnerin

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Schubertstraße 11
63179 Obertshausen

Frau C. Roth
Tel. 06104 703 1115