Um zu verhindern, dass Ihre Daten weitergegeben werden, müssen Sie im Einwohnermeldeamt der Stadt Obertshausen eine sog. Übermittlungssperre beantragen (§ 35 Abs. 5 Hessisches Meldegesetz). Eine solche Übermittlungssperre kann jederzeit beantragt werden, also auch heute schon. Sie gilt dann dauerhaft oder bis zum Widerruf.
Beachten Sie, dass eine Übermittlungssperre nicht zeitlich oder auf einzelne Fälle beschränkt werden kann. Teilweise wollen Jubilare nicht, dass Ihr Geburtstag veröffentlicht wird, eine anstehende Goldene Hochzeit wiederrum soll in der Zeitung erscheinen. Solche Bedingungen können die Einwohnermeldeämter nicht erfüllen.
Um eine Übermittlungssperre zu beantragen, wenden Sie sich am besten an das Einwohnermeldeamt im Stadtteil Obertshausen.