Stadt Obertshausen

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Übermittlungssperre

Ich möchte nicht, dass meine Daten an die Zeitungen weitergegeben und veröffentlicht werden. Wie kann ich verhindern, dass dies geschieht?

Um zu verhindern, dass Ihre Daten weitergegeben werden, müssen Sie im Einwohnermeldeamt der Stadt Obertshausen eine sog. Übermittlungssperre beantragen (§ 35 Abs. 5 Hessisches Meldegesetz). Eine solche Übermittlungssperre kann jederzeit beantragt werden, also auch heute schon. Sie gilt dann dauerhaft oder bis zum Widerruf.

Beachten Sie, dass eine Übermittlungssperre nicht zeitlich oder auf einzelne Fälle beschränkt werden kann. Teilweise wollen Jubilare nicht, dass Ihr Geburtstag veröffentlicht wird, eine anstehende Goldene Hochzeit wiederrum soll in der Zeitung erscheinen. Solche Bedingungen können die Einwohnermeldeämter nicht erfüllen.

Um eine Übermittlungssperre zu beantragen, wenden Sie sich am besten an das Einwohnermeldeamt im Stadtteil Obertshausen.

Hinweis:

Wenn Sie eine Übermittlungssperre einrichten, erhält niemand durch das Einwohnermeldeamt Kenntnis von Ihrem anstehenden Jubiläum. Und auch wenn die Stadt Obertshausen Ihnen gerne zu Ihrem Jubiläum gratulieren würde, ist dies bei einer Übermittlungssperre nicht mehr möglich. Bei einer Übermittlungssperre erhält auch die Stadtverwaltung selbst keine Information mehr über Ihre besonderen Geburtstage oder ein Ehejubiläum wie die Goldene Hochzeit.

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Ansprechpartner

Stadt Obertshausen
Schubertstraße 11
63179 Obertshausen

Frau Grob
Tel.: 06104 703-1117

oder per
Fax: 06104 703-8100