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Am 08.10.2023 findet die Wahl zum hessischen Landtag statt.
Ab dem 28.08.2023 bis spätestens 08.09.2023 wurden dazu die Wahlbenachrichtigungen an die Bürger der Stadt Obertshausen verschickt. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit dem Wahlamt unter Tel.: 06104-703 3111 oder -3112 in Verbindung, um zu prüfen, ob Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Auf den Wahlbenachrichtigungen ist jeweils vermerkt, welchem der 11 Wahlbezirke Sie zugeordnet sind und in welchem Wahllokal Sie daher wählen können.
Bei der Landtagswahl 2023 sind folgende Wahllokale in der Stadt Obertshausen vorgesehen:
Wahlbezirk 1: Pfarrsaal Thomas Morus
Wahlbezirke 2 und 3: Mehrzweckhalle Eichendorffschule
Wahlbezirk 4: Sporthalle Badstraße
Wahlbezirk 5: Familienzentrum
Wahlbezirk 6: Sporthalle Badstraße
Wahlbezirke 7, 8 und 9: Bürgerhaus Hausen
Wahlbezirke 10 und 11: Pfarrsaal St. Joseph und St. Pius
Die Wahllokale sind wie bei jeder Wahl am Wahlsonntag, den 08.10.2023, von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Ab dem 28.08.2023 haben Sie (auch ohne Wahlbenachrichtigung) die Möglichkeit online Briefwahl zu beantragen. Dies geht über den eingerichteten Link auf der Homepage der Stadt Obertshausen (www.obertshausen.de - Service-Wahlschein Online)
Ebenso können Sie nach Eingang der Wahlbenachrichtigung auch mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung postalisch einen Wahlschein beantragen.
In Ausnahmefällen ist es auch während der normalen Öffnungszeiten möglich direkt beim Bürgerservice im Rathaus Obertshausen, Beethovenstraße 2-4, per Briefwahl zu wählen.
Wahlamt
Beethovenstraße 2
63179 Obertshausen
Frau Mohr
Tel.: 06104 703 3111
Fax: 06104 703 8302
Frau Brückner
Tel.: 06104 703 3112
Fax: 06104 703 8302