Stadt Obertshausen

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Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Obertshausen gemäß § 7 Hessische Gemeindeordnung erfolgen seit dem 1. Dezember 2024 durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Obertshausen www.obertshausen.de unter Angabe des Bereitstellungstages, im Sinne von § 5a BekanntmachungsVO. Zudem wird auf die öffentliche Bekanntmachung im Internet und die einschlägige Internetadresse im Sinne von § 1 Abs. 1 BekanntmachungsVO nachrichtlich in der Offenbach-Post hingewiesen. Die Möglichkeit der öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite gilt nicht im Bauleitplanverfahren. Hier erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung mit Abdruck in der Offenbach-Post im Sinne von § 1 Abs. 1 BekanntmachungsVO. Dies bestimmt § 8 der Hauptsatzung der Stadt Obertshausen. Die Zeitung Offenbach-Post erscheint in der Regel von Montag bis Samstag. Verleger der Offenbach-Post ist das Pressehaus Bintz-Verlag GmbH & Co. KG, Waldstraße 226, 63071 Offenbach.

Das Bundesrecht sieht vor, dass für bestimmte Fälle im Bereich des Baugesetzbuches zusätzlich zur öffentlichen Bekanntmachung in der Zeitung eine Veröffentlichung der Inhalte im Internet zu erfolgen hat (Offenlage).

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